Hausfäule- und Bauholzpilze

In Gebäuden kommen in Mitteleuropa ca. 60 verschiedene Arten holzzerstörender Pilze vor. Jedoch nur wenige haben eine größere Bedeutung. Ein regelmäßiges Vorkommen zeigen der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans), die Kellerschwämme (Coniophora puteana) u. a., die Gruppe der Porenschwämme (Antrodia vaillLEIST & SEEHANN 1999), nämlich der Eichenporling oder besser der Ausgebreitete Hausporling (Donkioporia expansa).
Das Vorkommen der wichtigen holzzerstörenden Arten ist von vielen Faktoren abhängig, so dass die Auftretenshäufigkeit in Deutschland regional recht unterschiedlich sein kann.

 

Liegt ein  Pilzbefall vor, muß zunächst durch einen Sachverständigen eine Pilzbestimmung erfolgen. Denn nur ein Sachkundiger verfügt über die notwendige Erfahrung und Sachkenntnis, um die erforderlichen Schwammbekämpfungsarbeiten einzuleiten. Der Befall durch einige Holzschädlinge ist in manchen Bundesländern meldepflichtig und kann durchaus einen schweren Baumangel nach BGB darstellen. Die jeweils gültige Landesbauordnung (LBO) regelt Näheres über den Umgang und die Meldepflicht beim Befall von Holz in und an Gebäuden. Nach DIN 68 800-4 ist jedoch der Befall und Umfang des Befalls, z. B. beim Echten Hausschwamm, durch einen Sachkundigen festzustellen (Anfertigen eines holzschutztechnischen Untersuchungsberichts). In der Regel werden durch solche Sachkundigen auch Sanierungsvorschläge erarbeitet.

Sachverständigenbüro

MARIO HÄNSELER

 

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